Energieberatung für gewerbliche Anlagen und Technik:
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Unternehmen dabei unterstützt, Energie und Ressourcen effizienter einzusetzen und damit Kosten zu sparen. Das Programm umfasst fünf Module, die Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Technologien, Anlagen und Prozesse unterstützen.

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Querschnittstechnologien

Das Modul 1 fördert die Investition in hocheffiziente, marktverfügbare Technologien wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie die Dämmung von Anlagen oder Teilen davon und Wärmeüberträger für Abwärmenutzung aus Ab- bzw. Prozesswasser. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 40 % Zuschuss, große Unternehmen bis zu 30 % der Investitionskosten erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt in beiden Fällen 200.000 €.

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Das Modul 2 fördert die Bereitstellung und Integration von erneuerbarer Wärme, sofern mindestens 50 % der generierten Wärme in betrieblichen Prozessen verwendet werden. Förderfähig sind u.a. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Reservoir und Biomasseanlagen zur Verbrennung von Holz und pflanzlichen Abfällen. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sind ebenfalls förderfähig. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 55 % Zuschuss, große Unternehmen bis zu 45 % der Investitionskosten erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei beiden bei 15 Mio. €.

Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware

In Modul 3 wird der Erwerb von Softwarelösungen und zugehörigen Komponenten wie Sensoren und Steuer- und Regelungstechnik bezuschusst. Die Software und Komponenten müssen in zertifizierte Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme integriert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 40 % Zuschuss, große Unternehmen bis zu 30 % der Investitionskosten erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt 15 Mio. €.

Umstellung auf energie- und ressourceneffiziente Prozesse und Verfahren

Das Modul 4 zielt darauf ab, die Umstellung auf energie- und ressourceneffiziente Prozesse und Verfahren zu fördern. Dazu können Investitionen in energieeffiziente Anlagen und Maschinen, der Austausch von Komponenten oder Änderungen in der Prozessführung gehören. Auch die Nutzung von prozessbedingter Abwärme und deren Einbindung oder Verstromung sowie Maßnahmen zur energieeffizienten Belüftungs-, Wärme- und Kältebereitstellung können gefördert werden. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verlustvermeidung wie die hydraulische Optimierung von Prozessen, die Vermeidung von Ausschuss und Abfällen oder die Erneuerung von Druckluftleitungen bezuschusst werden.

Im Rahmen von Modul 4 können auch Maßnahmen zur prozessspezifischen Reduktion von emissionsintensiven Stoffen wie Kupfer, Papier oder Wasser gefördert werden. Alle Maßnahmen aus den vorherigen Modulen können auch in einem Einsparkonzept kombiniert werden. Das Einsparkonzept muss den IST- und SOLL-Zustand des Prozesses sowie eine detaillierte Beschreibung der jetzigen und zukünftigen Energie- bzw. Ressourcenverbräuche enthalten. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ebenfalls erforderlich.

Die Förderhöhe für große Unternehmen beträgt maximal 30 % der Investitionskosten, während KMU bis zu 40 % Zuschuss erhalten können. Die maximale Förderhöhe beträgt 15 Mio. €, und es gibt eine weitere Begrenzung der Fördersumme auf 500 € für Großunternehmen und 900 € für KMU je jährlich eingesparter Tonne CO₂. Eine weitere Voraussetzung ist eine Mindestamortisationsdauer (ohne Förderung) von drei Jahren.

Transformationskonzept

Das Transformationskonzept ist eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung von Klimaneutralität und wird seit November 2021 gefördert. Eine detaillierte standortbezogene Treibhausgasbilanz bildet die Grundlage des Konzepts. Das Ziel ist eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40% innerhalb von zehn Jahren. Ein konkreter Maßnahmenplan muss ebenfalls erstellt werden, der mindestens eine nach Modul 4 förderfähige Maßnahme beinhalten muss.

Die Förderhöhe beträgt maximal 50% für große Unternehmen und 60% für KMU, während die Fördersumme auf 80.000 € begrenzt ist. Das de-minimis Budget, das jedem Unternehmen nach EU-Recht zusteht, bleibt unangetastet. Alle Kosten, die bereits beim Antrag berücksichtigt wurden, wie das vollständige Honorar für die Beratungsdienstleistungen und mögliche Potentialstudien zur Bestimmung des energetischen IST-Zustands, können in den Förderantrag einbezogen werden.

Das Team von Ludwig Energieberatung hat bereits weitreichende Erfahrung in der Erstellung von geförderten Transformationskonzepten und Klimastrategien und steht Ihnen gerne zur Seite, um den Weg in Richtung Klimaneutralität zu ebnen.