Wir begleiten Sie beim Abenteuer Sanierung und führen Sie sicher durch den Förderdschungel.

Mit Erfahrung, Strategie und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Energieberatung für Nicht-Wohngebäude nach DIN EN 18599
So läuft es ab (80% Förderung)

Energieberatung für Nicht-Wohngebäude ist ein wichtiger Schritt, um Energiekosten zu senken und die Umwelt zu schonen. Bei Ludwig bieten wir Ihnen eine professionelle Energieberatung für Ihr Nicht-Wohngebäude an.

Am Ende dieser Beratung erhalten Sie Ihren persönlichen Sanierungsfahrplan. 

Hier erfahren Sie, wie eine Energieberatung für Nicht-Wohngebäude bei uns abläuft:

Kostenlose Vor-Ort-Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Vor-Ort-Termin bei uns für Ihr Sanierungsobjekt.

Vorbereitung für den Vor-Ort-Termin

Um den Vor-Ort-Termin so effektiv wie möglich zu gestalten, bereiten Sie bitte Unterlagen wie Grundrisse, Zeichnungen und Schnitte von dem Gebäude vor. Im Zweifel gibt es diese gegen eine kleine Gebühr beim zuständigen Bauamt.

Persönlicher Vor-Ort-Termin

Beim Vor-Ort-Termin klären wir Ihre Erwartungshaltung und Sanierungsbedarfe. Wir besprechen auch, wo Einsparungen möglich sind und wie die Sanierungsmaßnahmen ausgeführt werden müssen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem erarbeiten wir, wie die einzelnen Sanierungsmaßnahmen ineinandergreifen.

Persönlicher Sanierungsfahrplan

Unser Energieberater führt eine energetische Bilanzierung des Gebäudes und der vorhandenen Anlagentechnik durch. Wir entwickeln Sanierungsvorschläge bis hin zum KfW Effizienzhaus und erstellen einen persönlichen Sanierungsfahrplan für Sie. Sie sind nicht verpflichtet, die Maßnahmen in umzusetzen.

Baubegleitung - Wir lassen Sie nicht alleine, weder bei der Einzelmaßnahme BAFA noch beim KfW Effizienzhaus (50 % Förderung)

Gerne unterstützen wir Sie von der Beantragung bis zur Auszahlung der Fördergelder.

Sie erteilen uns eine Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von BEG-Einzelmaßnahmen, wir stellen den Antrag, unterstützen Sie bei offenen Fragen zwischen Ihnen und den Handwerkern. Wir prüfen die Rechnungen auf Förderfähigkeit und reichen diese bei der BAFA ein. (Wichtiger Hinweis: Ab diesem Zeitpunkt ist die BAFA für die Bearbeitung zuständig, wir haben hier keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung!)

Wir bekommen den Bescheid von der BAFA über die Auszahlung der Fördergelder auf ihr Konto, hier prüfen wir noch einmal, ob alle Rechnungen berücksichtigt wurden. Bei Unstimmigkeiten begleiten wir Sie auch bei einem Widerspruch.